Finanziert wird die Gruppe z.T. durch Mitgliedsbeiträge und durch Zuschüsse der Krankenkassen aufgrund von Rehabilitationssport-Verordnungen. Die als Richtwert angegebenen 28 Übungseinheiten (UE) für die „Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins von Mädchen und Frauen mit oder mit drohender Behinderung (SGB IX, § 44)“ (ÜzSdS)“ reichen unserer Erfahrung nach bei weitem nicht aus, um wirkliche und dauerhafte Veränderungen zu bewirken. Einige Krankenkassen bewilligen weitere UE, andere lehnen dies ab, sodass die Finanzierung dann allein über den (geringen) Mitgliedsbeitrag gelingen sollte. Dies ist aktuell nicht gewährleistet, die Gruppe wird momentan zu 70% aus den Rücklagen des Vereins finanziert. Die Anzahl von höchstens 12 Teilnehmerinnen ist sowohl durch die Anerkennung als Reha-Sportgruppe vorgegeben, als auch in dieser Zusammensetzung inhaltlich richtig. Das macht die Finanzierung dieser Gruppe - trotz ehrenamtlichem Engagement wie Jubiläumsfeier und Übernachtung, Elterngespräche etc. – extrem schwierig.
Achtung