
FAQ und Teilnahmebedingungen
1. Allgemeines
1.1 Wer ist Träger der Initiative?
Träger der Initiative „Vereint für Deinen Verein!“ ist die Sparda-Bank Hessen eG, Osloer Straße 2, 60327
Frankfurt
(nachfolgend SBH genannt).
1.2 Warum engagiert sich die Sparda-Bank Hessen für die Region?
Als soziales und nachhaltiges Unternehmen leben wir unsere genossenschaftlichen Werte und übernehmen
Verantwortung
für Hessen. Daher haben wir unter anderem den Gewinn-Sparverein bei der Sparda-Bank Hessen e.V.
(nachfolgend GSV
genannt) gegründet. Ein Verein, der ausnahmslos unserer Region zugutekommt. Gefördert werden gemeinnützige
Vereine, Initiativen, Stiftungen und Organisationen aus den Bereichen Soziales, Sport, Bildung, Kultur und
Umwelt.
1.3 Wie hoch ist die Spendensumme der Initiative?
Für die Initiative „Vereint für Deinen Verein!“ der SBH steht einmal im Jahr ein Gesamtbetrag von 90.000
Euro zur
Verfügung. Dieser Betrag wird an 30 gemeinnützige Vereine, Initiativen, Stiftungen und Organisationen zu
je 3.000
Euro verteilt.
2. Teilnahmebedingungen
2.1 Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen und sonstige Organisationen und
Initiativen mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit (nachfolgend Verein genannt), die die ihnen zur Verfügung
gestellten Mittel nur für satzungsgemäße Zwecke verwenden und ihren Sitz im Geschäftsgebiet der
Sparda-Bank Hessen
eG haben. Das Geschäftsgebiet umfasst das gesamte Bundesland. Die Spendensumme darf nur für Projekte
innerhalb von
Deutschland eingesetzt werden.
2.2 Wer kann nicht teilnehmen?
Es werden keine Vereine gefördert, die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe
Institution begünstigen, die Gewalt verherrlichen oder fördern oder zur Gewalt aufrufen, die auf sonstige
Weise
dem Ruf oder dem Ansehen der SBH direkt oder indirekt schaden. Ausgenommen von der Aktion sind Staat,
Gemeinden,
Gemeindeverbände, Sozialversicherungsträger, andere staatliche Einrichtungen oder kommunale Anstalten und
Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Universitäten, kommerziell betriebene Unternehmen, Kliniken,
städtische und staatliche Einrichtungen. Gibt es hier jedoch gemeinnützige Fördervereine, Förderkreise,
Selbsthilfegruppen oder Verbände im Hintergrund, kann an diese wiederum eine Spende erfolgen.
Nicht förderbar sind direkte Einrichtungen der Evangelischen und Katholischen Kirche oder sonstiger
Freikirchen,
ausgenommen, es haben sich eigenständige Fördervereine oder Förderkreise gebildet, die sich für kirchliche
und
mildtätige Zwecke engagieren.
Ausgeschlossen von der Teilnahme an der jeweils aktuellen Aktion sind jene Vereine, die in der
vorhergehenden
Aktion zu den 30 Vereinen gehörten, die eine Förderung erhalten haben. Vereine, die sich bereits dreimal
die
Förderung im Rahmen von "Sparda vereint" gesichert haben, können grundsätzlich nicht mehr an der Aktion
teilnehmen. Außerdem sind Vereine ausgeschlossen, die die Spendensumme für Projekte außerhalb von
Deutschland
einsetzen wollen.
Nicht förderbar sind direkte Einrichtungen der Evangelischen und Katholischen Kirche oder sonstiger Freikirchen, ausgenommen, es haben sich eigenständige Fördervereine oder Förderkreise gebildet, die sich für kirchliche und mildtätige Zwecke engagieren.
Ausgeschlossen von der Teilnahme an der jeweils aktuellen Aktion sind jene Vereine, die in der vorhergehenden Aktion zu den 30 Vereinen gehörten, die eine Förderung erhalten haben. Vereine, die sich bereits dreimal die Förderung im Rahmen von "Sparda vereint" gesichert haben, können grundsätzlich nicht mehr an der Aktion teilnehmen. Außerdem sind Vereine ausgeschlossen, die die Spendensumme für Projekte außerhalb von Deutschland einsetzen wollen.
2.3 Wofür gelten die Teilnahmebedingungen?
Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen
und
Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.
2.3.1 Brauche ich einen Freistellungsbescheid und einen Ansprechpartner?
Zugelassen zur Bewerbung sind Vereine mit gemeinnützigen Zielen. Teilnahmeberechtigt sind Vereine, die
über einen
aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes verfügen und eine Zuwendungsbestätigung
(Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen. Die Vereine benennen einen Ansprechpartner, der für den Verein
zuständig
und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu
sein, für
seinen Verein in allen Belangen zu handeln.
2.3.2 Wie kann ich meinen Verein anmelden und was muss ich beachten?
Die Bewerbung erfolgt online über die Internetseite www.sparda-vereint.de vom 21. Juli bis 22. August 2025.
Dort
sind der gemeinnützige Verein sowie das geplante Projekt des Vereins zu beschreiben. Jeder Verein darf
lediglich
einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden. Gleichzeitig ist die aktuelle
Bescheinigung
(Freistellungsbescheid) der Gemeinnützigkeit beizufügen.
Je Organisation darf nur ein Projekt angemeldet werden.
Die Pflichtfelder sind komplett auszufüllen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können
nachträglich
nicht verändert oder ergänzt werden. Die SBH nimmt ggf. eine Einzelprüfung bzw. eine Vorauswahl der
eingereichten
Anträge vor. Nachdem Sie Ihre Angaben und die Teilnahmebedingungen bestätigt haben und diese von uns
geprüft
wurden, erhalten Sie als Bestätigung eine E-Mail.
Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann ein Logo, bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder mit
hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine
Auflösung
von 480 x 315 px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: JPG und PNG. Der Verein trägt dafür Sorge,
dass alle
Personen, die auf Bildern zu sehen sind, ihr Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben haben, dass durch
die
Veröffentlichung der Bilder keine Rechte Dritter (z.B. des Fotografen oder einer Bildagentur) verletzt
werden und
stimmt der Veröffentlichung im Rahmen der Initiative der SBH zu.
Die SBH behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob das übermittelte Bildmaterial den
Anforderungen an
Inhalte entspricht, wie sie in diesen Bestimmungen enthalten sind. Nicht erlaubt sind Inhalte, die in
tatsächlicher Hinsicht unrichtig, anstößig oder unanständig sind oder anderweitig als störend empfunden
werden.
Die SBH darf jederzeit, ohne vorherige Ankündigung und nach ausschließlich eigenem Ermessen solche Bilder
entfernen, die diese Bestimmungen verletzen und/oder den zum Hochladen von Inhalten erforderlichen Zugang
sperren.
Die Sperrung hat zur Konsequenz, dass der Verein von der Teilnahme ausgeschlossen wird.
Die Pflichtfelder sind komplett auszufüllen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden. Die SBH nimmt ggf. eine Einzelprüfung bzw. eine Vorauswahl der eingereichten Anträge vor. Nachdem Sie Ihre Angaben und die Teilnahmebedingungen bestätigt haben und diese von uns geprüft wurden, erhalten Sie als Bestätigung eine E-Mail.
Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann ein Logo, bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder mit hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480 x 315 px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: JPG und PNG. Der Verein trägt dafür Sorge, dass alle Personen, die auf Bildern zu sehen sind, ihr Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben haben, dass durch die Veröffentlichung der Bilder keine Rechte Dritter (z.B. des Fotografen oder einer Bildagentur) verletzt werden und stimmt der Veröffentlichung im Rahmen der Initiative der SBH zu.
Die SBH behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob das übermittelte Bildmaterial den Anforderungen an Inhalte entspricht, wie sie in diesen Bestimmungen enthalten sind. Nicht erlaubt sind Inhalte, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig, anstößig oder unanständig sind oder anderweitig als störend empfunden werden. Die SBH darf jederzeit, ohne vorherige Ankündigung und nach ausschließlich eigenem Ermessen solche Bilder entfernen, die diese Bestimmungen verletzen und/oder den zum Hochladen von Inhalten erforderlichen Zugang sperren. Die Sperrung hat zur Konsequenz, dass der Verein von der Teilnahme ausgeschlossen wird.
2.3.3 Werden Bilder und Unterlagen veröffentlicht?
Die teilnehmenden Vereine stimmen zu, dass die überlassenen Unterlagen und Bilder im Rahmen der Initiative
„Vereint für Deinen Verein!“, zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der Teilnehmer,
auch in
der begleitenden Presse- und Medienarbeit durch die SBH genutzt werden.
2.4 Werden Kommentierungen unter den Vereinsprofilen redaktionell geprüft?
Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie
Beleidigungen,
Beschimpfungen und persönliche Angriffe, sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale
oder
urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema
enthalten.
2.5 Wie erfahre ich, ob mein Verein gewonnen hat?
Die ermittelten Vereine mit den meisten Stimmen werden nach Ende des Abstimmungsverfahrens innerhalb von
14 Tagen
informiert. Außerdem werden die Spendenempfänger öffentlich bekannt gegeben.
2.6 Bis wann muss die Zuwendungsbestätigung übermittelt werden?
Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich jeder Verein, dem Gewinn-Sparverein bei der Sparda-Bank Hessen
e.V. (GSV)
innerhalb von 4 Wochen nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszufüllen und
diese auf
dem Postweg an den GSV zu übermitteln.
3. Abstimmungen
3.1 Wie kann ich abstimmen?
Vom 27. August. bis zum 24. Sptember 2025 um 12 Uhr mittags können alle Internetnutzer unter allen teilnehmenden Vereinen
ihren
Favoriten wählen. Die Abstimmung ist ausschließlich auf www.sparda-vereint.de möglich. Jedem
Internetnutzer steht
hierfür einmal am Tag eine Stimme pro Kategorie auf einem seiner Endgeräte zur Verfügung. Pro Endgerät
kann einmal
am Tag eine Stimme pro Kategorie abgegeben werden. Zur Teilnahme muss der Internetnutzer seine
E-Mail-Adresse
angeben. Der zugesandte Bestätigungslink ist sieben Tage gültig. Die Gültigkeit des Bestätigungslinks
erlischt
jedoch am Ende der Votingphase am 24. September 2025 um 12 Uhr endgültig. Das Abstimmen mit mehreren
E-Mail-Adressen
ist nicht erlaubt und führt im schlimmsten Fall zur Disqualifizierung des Vereins! Die E-Mail-Adresse wird
ausschließlich zum Zwecke der Abstimmung genutzt.
3.2 Kann ich mit dem ganzen Verein vom selben Computer aus abstimmen?
Um eine faire Abstimmung gewährleisten zu können verhindert das System unter anderem, dass mehrere Stimmen
vom
selben Gerät abgegeben werden. Mit jedem Endgerät kann somit nur eine Stimme abgegeben werden. Darüber
hinaus kann
man innerhalb des selben Netzwerks nur eine Stimme täglich abgeben.
3.3 Ich habe die Bestätigungs-E-Mail nicht erhalten. Was kann ich tun?
-
Prüfen Sie Ihren Spam-Ordner.
-
Versuchen Sie noch einmal mit Ihrer E-Mail-Adresse abzustimmen. Sollte keine Meldung erscheinen, dass
Sie
bereits abgestimmt haben, hat es beim ersten Mal nicht funktioniert. Jetzt sollte die E-Mail ankommen.
-
Warten Sie einige Minuten und prüfen Ihr Postfach erneut. Die Übermittlung von E-Mails kann manchmal
länger
dauern.
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass eine E-Mail nicht zu Ihnen durchkommt. Dann müssen Sie es
leider am
nächsten Tag mit Ihrer Stimme erneut versuchen. Sollte das Problem über einen längeren Zeitraum auftreten
kontaktieren Sie unseren
Support
.
- Prüfen Sie Ihren Spam-Ordner.
- Versuchen Sie noch einmal mit Ihrer E-Mail-Adresse abzustimmen. Sollte keine Meldung erscheinen, dass Sie bereits abgestimmt haben, hat es beim ersten Mal nicht funktioniert. Jetzt sollte die E-Mail ankommen.
- Warten Sie einige Minuten und prüfen Ihr Postfach erneut. Die Übermittlung von E-Mails kann manchmal länger dauern.
3.4 Was ist das Google reCAPTCHA?
ReCAPTCHA ist ein Captcha-Dienst der seit 2009 von der Google LLC betrieben wird. Der vollautomatische
Test soll
sicherstellen, dass eine bestimmte Handlung im Internet von einem Menschen und nicht von einem Bot
vorgenommen
wird. In den meisten Fällen ist der Test für Sie, den Nutzer, unsichtbar.
3.5 Was bedeutet die Meldung „Falsches Captcha! Bitte laden Sie die Seite neu und versuchen Sie es
erneut.“
Um sicherzustellen, dass eine bestimmte Handlung im Internet von einem Menschen und nicht von einem Bot
vorgenommen wird, verwenden wir das Google reCAPTCHA (siehe oben). Bei wiederholten Versuchen eine Stimme
abzugeben, kann dieses Captcha fehlschlagen. Sie müssen dann die Internetseite neuladen und können es
anschließend
noch einmal versuchen.
3.6 Ich erhalte die Meldung, dass ich heute meine Stimme schon abgegeben habe, ohne dass ich abgestimmt
habe.
Woran liegt das?
Die Meldung erscheint, weil entweder von Ihrem Gerät aus oder mit Ihrer E-Mail-Adresse bereits abgestimmt
wurde.
Es könnte also sein, dass ein Familienmitglied seine Stimme bereits von Ihrem Computer aus abgegeben hat.
3.7 Ich erhalte die Meldung, meine Domain sei nicht erlaubt. Was bedeutet das?
Diese Meldung erscheint, wenn Sie versuchen mit einer E-Mail-Adresse abzustimmen, die im System gesperrt
wurde.
Das Sperren Ihrer E-Mail-Adresse kann mehrere Gründe haben:
-
Ihre E-Mail-Adresse wurde für Mehrfach-Abstimmung und Missbrauch verwendet.
-
Sie haben in der Bestätigungs-E-Mail auf den Link zum Abmelden von der Aktion geklickt.
Sie können also mit dieser E-Mail-Adresse nicht mehr an der Abstimmung teilnehmen. Sollten Sie der Meinung
sein,
dass hier ein Fehler / Missverständnis vorliegt kontaktieren Sie unseren
Support
.
- Ihre E-Mail-Adresse wurde für Mehrfach-Abstimmung und Missbrauch verwendet.
- Sie haben in der Bestätigungs-E-Mail auf den Link zum Abmelden von der Aktion geklickt.
3.8 Was ist ein „privates Fenster“?
Ein privates Fenster benutzen Sie dann, wenn Sie mit Ihrem Browser im sogenannten „Inkognito-Modus“
surfen. Dieser
Modus wird verwendet, um anonym surfen zu können. Da dies Betrugsversuche begünstigt, ist die Stimmabgabe
über den
Inkognito-Modus nicht erlaubt. Bitte ändern Sie die Einstellungen Ihres Browsers, nutzen Sie einen anderen
Browser
oder Ihr Smartphone, um Ihre Stimme abzugeben.
3.9 Meine Stimme wurde nicht gezählt, wie kann das sein?
Alle abgegebenen Stimmen werden noch einmal mit Hilfe eines Algorithmus auf Gültigkeit überprüft.
4. Aussetzung des Wettbewerbs
Die SBH behält sich das Recht vor, die gesamte Spendenaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu
ändern, ganz
oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion
aus
technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.
5. Haftungsbeschränkungen
Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der SBH und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus
oder in
dem Zusammenhang mit der Durchführung der Initiative „Vereint für Deinen Verein!“, gleich aus welchem
Rechtsgrund,
sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht in Bezug auf die Haftung
für
Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie
tragen
alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen
Bestimmungen
erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.
Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.