Da eine Schulgründung in den ersten drei Jahren nur eine vorläufige Genehmigung erhält, gibt es vom Land Hessen für diesen Zeitraum keine finanzielle Unterstützung. Das heißt, die Erstfinanzierung muss von den GründerInnen komplett übernommen werden.
Wir möchten, dass selbstbestimmte Bildung bei uns trotzdem qualitativ und für jedermann/frau erschwinglich bleibt und sind somit für jede Unterstützung sehr dankbar!
Achtung